KFZ-Versicherung

KFZ-Versicherung

Wer einen eigenen Wagen im Straßenverkehr führen möchte, wird um eine KFZ-Versicherung nicht herumkommen. Diese beinhaltet eine Haftpflichtversicherung sowie eine Kaskoversicherung.



Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, ohne diesen Abschluss ist es nicht erlaubt, einen Wagen öffentlich führen zu dürfen. Und dies aus gutem Grund. Denn damit soll sichergestellt werden, dass bei einem Unfall daraus resultierende Ansprüche ausreichend abgesichert sind. Dies gilt für den gegnerischen Wagen ebenso wie für Personen. Gerade dann, wenn Menschen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzansprüche schnell eine Millionenhöhe erreichen, die aus eigener Tasche nicht mehr zu tragen ist und der Autofahrer in den finanziellen Ruin getrieben wird. Daher sollte unbedingt hier auf eine ausreichend hohe Deckung geachtet werden. Der Bestand dieser Versicherung muss bereits bei der Anmeldung des Wagens beim Straßenverkehrsamt nachgewiesen werden. Dies erfolgt mit einer Deckungskarte, die von der zukünftigen Versicherungsgesellschaft ausgehändigt wird.

Bei der Kaskoversicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, die aber dennoch als sinnvoll bezeichnet werden kann. Sie dient zum wirtschaftlichen Schutz des eigenen Fahrzeugs im Schadensfall und deckt alle Schäden ab, die am Wagen entstehen. Hier wird unter Teilkasko  und Vollkasko unterschieden. Abschließbar sind beide Varianten mit oder ohne eine Selbstbeteiligung.

Die Teilkasko eignet sich besonders für ältere Wagen und deckt verschiedene Arten von Schäden ab. Dazu gehören unter anderem Wildschäden, Brand, Glasbruch, Diebstahl sowie Elementarschäden. Ebenso sind Schäden inbegriffen, die durch einen Kurzschluss in der Verkabelung entstehen.

Eine Vollkasko eignet sich für Neuwagen oder aber für Gebrauchtwagen mit einem hohen Zeitwert. Hierin inbegriffen sind alle Schäden, die bereits mit der Teilkasko abgesichert sind. Weiterhin gehören zum Leistungsumfang alle entstandenen Schäden am eigenen Fahrzeug, die entweder durch einen selbstverschuldeten Unfall entstanden sind oder durch mutwillige Handlungen fremder Personen den Wagen beschädigen oder sogar zerstören. Grundsätzlich zahlt die Kaskoversicherung ohne Berücksichtigung, ob ein Schaden selbst verursacht wurde oder nicht. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen auch diese Versicherung die Zahlung verweigern kann. Hierbei handelt es sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, zu denen die Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer gehört. Bei einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug darf die Kaskoversicherung ebenfalls die Zahlung verweigern.

Wer bereits im Besitz einer KFZ-Versicherung ist und diese wechseln möchte, um Beiträge zu sparen, sollte dabei die Deadline im Auge behalten. Grundsätzlich hat jeder Autofahrer das Recht, zum Jahresende seine Versicherung zu wechseln. Die Kündigungsfrist läuft am 30. November eines jeden Jahres ab. Außerhalb dieser Möglichkeit berechtigt nur ein Fahrzeugwechsel und somit daraus resultierende Neuanmeldung zum Versicherungswechsel.

Achten Sie deshalb darauf wie Sie Ihr KFZ versichern.

Um sich einen Überblick zu verschaffen, ist es deshalb ratsam einen Versicherungsvergleich durchzuführen. Machen Sie mit nachfolgenden Vergleichsrechner einen Versicherungsvergleich für Ihre KFZ-Versicherung, egal ob Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko:

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2 Comments

  1. Thomas sagt:

    Hallo, guter Eintrag, stand genau das drin was ich gesucht hatte. Grüße

  2. häusliche Pflege sagt:

    Hatte Pflege bisher unterschätztzt. Vielen Dank.

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