Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

In Deutschland muss jeder Bundesbürger eine Krankenversicherung besitzen. Das ist kraft Gesetz seit dem 01. Januar 2009 verpflichtend für jeden Bürger vorgeschrieben, dessen Wohnsitz in Deutschland liegt oder der sich dauerhaft in Deutschland aufhält. Allerdings muss der Versicherungsschutz nicht für alle Versicherten bei der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. So können sich Beamte, Freiberufler, Selbstständige und gut verdienende Angestellte auch für eine private Krankenversicherung entscheiden, die ihnen einige Vorteile bieten kann. Um als Angestellter Mitglied einer privaten Krankenversicherung zu werden, muss das Bruttogehalt pro Jahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Bei der Berechnung des Jahresgehalts dürfen auch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, sonstige Zulagen oder Vergütungen für den Bereitschaftsdienst von Mitarbeitern einer Klinik mit eingerechnet werden. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Sie wird jedes Jahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales neu berechnet. Liegt der Verdienst eines Arbeitnehmers besonders hoch, kann er auch die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem Beiträge zur Krankenversicherung sowie zu den anderen Sozialversicherungen berechnet werden. Für den Teil des Gehalts, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, muss ein Versicherter keine Beiträge bezahlen.

Eine private Krankenversicherung bietet dem Versicherten unter anderem den Vorteil, dass er sich die Versicherungsleistungen selbst aussuchen kann. So kann der Versicherte entscheiden, ob er eine Behandlung durch einen Chefarzt im Krankenhaus wünscht, ob er in der Klinik in einem Einzelzimmer oder in einem Zweibettzimmer liegen möchte, ob eine Behandlung durch einen Heilpraktiker ebenfalls durch die private Krankenversicherung bezahlt werden soll, ob er Zuzahlungen zu einer Brille, einem Hörgerät oder zu Zahnersatz erhalten möchte und vieles mehr. Die verschiedenen Versicherungen bieten eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an, aus denen der Versicherte sich die gewünschten Leistungen aussuchen kann. Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung wird dann unter anderem anhand der versicherten Leistungen berechnet. Außerdem werden zur Berechnung des Versicherungsbeitrages das Alter des Versicherten, sein Geschlecht, sein Beruf, seine Vorerkrankungen und sein aktueller Gesundheitszustand herangezogen. So zahlt jedes Mitglied einer privaten Krankenversicherung einen individuellen Beitrag, weshalb sich ein Versicherungsvergleich verschiedener Anbieter lohnt, um das beste Angebot zu finden. In dem Versicherungsbeitrag zur privaten Krankenversicherung ist auch eine Altersrückstellung enthalten, die verhindern soll, dass die Beiträge bei älteren Versicherten zu sehr ansteigen.

Vergleichen Sie doch mit folgenden Formular, die unterschiedlichen Angebote der einzelnen privaten Krankenversicherung miteinander:

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