PKV: Geschlechtsunabhängige Beiträge

Geschlechtsunabhängige Beiträge in der PKV

So wie bei vielen anderen Versicherungen auch spielte bislang auch in der privaten Krankenversicherung das Geschlecht eine Rolle bei der Bemessung der Tarifhöhe. So wurden Männer und Frauen bisher in der privaten Krankenversicherung bei der Berechnung der Tarife ungleich behandelt. Weibliche Versicherte zahlten bislang weitaus höhere Beiträge in der PKV als die männlichen Versicherungsnehmer. Laut Gerichtsbeschluss ist die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei den Versicherungsunternehmen von nun an aber untersagt worden. Schon ab kommendem Jahr darf das Geschlecht nicht mehr als Kriterium für die Beitragshöhe in der privaten Krankenversicherung herangezogen werden.

Die geschlechtsspezifische Ausrichtung der Beitragshöhe beruht darauf, dass Versicherungsunternehmen nicht nur in Deutschland ihre Beiträge bislang auf der Grundlage des statistischen Risikos kalkuliert haben. Dabei spielte das Geschlecht bisher eine wichtige Rolle. So müssen Frauen zum Beispiel in der Kfz-Versicherung bislang niedrigere Beiträge bezahlen, da sie laut Statistik weniger Unfälle verursachen als Männer. Umgekehrt werden in der privaten Krankenversicherung für weibliche Versicherungsnehmer bislang in der Regel höhere Beiträge berechnet, als für männliche Versicherte. Grund hierfür ist unter anderem das bei Frauen bestehende Risiko einer Schwangerschaft, welche für das Versicherungsunternehmen mit höheren finanziellen Aufwendungen verbunden ist. Ebenfalls nicht unbedeutend ist in diesem Zusammenhang die im Durchschnitt etwa fünf Jahre höhere Lebenserwartung der weiblichen Versicherten, weshalb ihnen zum Beispiel auch in der Rentenversicherung höhere Beiträge angerechnet werden. Künftig wird jedoch die Betragsshöhe nicht mehr vom Geschlecht abhängen, wenn man privat krankenversichert ist.

Einführung von Unisex-Tarifen

Laut Urteil des europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist es privaten Versicherungsunternehmen künftig untersagt, unterschiedlich hohe Krankenkassenbeiträge für Männer und Frauen zu erheben. Alle privaten Versicherer müssen sich an dieses Urteil halten und dürfen die Höhe der Versicherungsbeiträge in Zukunft nicht mehr von dem Geschlecht des Versicherungsnehmers abhängig machen. Die Richter in Luxemburg sind gemeinschaftlich zu dem Ergebnis gekommen, dass die bislang übliche Berücksichtigung des Geschlechts als Risikofaktor eine diskriminierende und damit unzulässige Praxis darstelle.

Gleichstellungsrichtlinie der EU

Bei der Verkündung des Urteils berief sich das luxemburger Gericht auf die bereits im Jahr 2004 beschlossene Gleichstellungsrichtlinie der EU. Laut dieser Richtlinie der Europäischen Union wird bereits seit Dezember 2007 nach den so genannten Unisex-Tarifen verlangt. Nach Ablauf von fünf Jahren, also im Dezember 2012, wird europaweit überprüft, inwieweit die Versicherungsunternehmen die Einführung der geschlechtsneutralen Versicherungsbeiträge umgesetzt haben. Folglich müssen auch alle Versicherer in Deutschland bis Ende nächsten Jahres die Unisex-Tarife eingeführt haben.

Noch ist nicht absehbar, wer von der Einführung der Unisex-Tarife in Deutschland profitieren wird. Nach aller Voraussicht dürfen sich jedoch die weiblichen Versicherten über sinkende Beiträge freuen. Branchenexperten rechnen zudem mit einem leichten Anstieg der Versicherungsbeiträge für männliche PKV-Mitglieder. Mit einer gravierenden Verteuerung sei allerdings nicht zu rechnen.

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