Abrechnungsbetrug bei Ärzten, Kliniken & Apothekern

Abrechnungsbetrug bei Ärzten, Kliniken & Apothekern05.02.2013 – Eigentlich sollten die Ärzte, Kliniken sowie Apotheken dazu da sein, das körperliche Leid der Patienten zu lindern oder aber sogar zu heilen. Angesichts der Schlagzeilen, die sich immer wieder mit dem Abrechnungsbetrug sowie der Korruption der Mediziner befasst, stellt sich so mancher Verbraucher mittlerweile ernsthaft die Frage, ob ihr Recht und Wohl als Patient überhaupt noch im Vordergrund steht.

 

Routine oder Einzelfall ?

Es sollen innerhalb von zwei Jahren über 50.000 Fälle vorgekommen sein, in denen Ärzte. Krankenhäuser und Apotheken an die Krankenkassen verkehrte Abrechnungen übermittelt haben. Die Rede ist dabei von den Jahren 2010 sowie 2011. Allerdings konnte sich dabei mittlerweile herausstellen, dass selbst Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Sanitätshäuser falsche Abrechnungen erstellten, um so einen finanziellen Vorteil für sich zu erwirtschaften. Insgesamt geht es dabei um nicht erbrachte oder minderwertigere Leistungen, die der Patient erhalten oder auch  nicht erhalten hat. Abgerechnet wurden jedoch hochwertige, qualifizierte Leistungen oder ebenso Anwendungen, für denen die Ärzte oder Therapeuten keinerlei Qualifikation vorweisen konnten. Zum Teil erhielten Patienten sogar Behandlungen ohne eine medizinische Indikation, bei denen nicht nur den Krankenkassen finanziell ein Schaden entstand, sondern sogar die Gesundheit des Patienten gefährdet war. Die Liste der Vorfälle ist enorm lang und umfasst, laut einem Bericht des Spitzenverbands der Krankenkassen, eine Schadensersatzforderung der gesetzlichen Krankenkassen von mehr als 40 Millionen Euro.

 

Der BGH und die rechtliche Sichtweise

m Sommer 2012 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass es sich bei der Korruption der niedergelassenen Ärzten nach dem, derzeit noch gültigen Recht nicht um eine Straftat handelt. Seitdem wird lautstark gefordert, die Gesetzeslücke zu schließen, damit diese Art der Vorkommnisse ausgeschaltet werden können. Zur Zeit ist der Spitzenverband der Krankenkassen jedoch auf Eigenhilfe angewiesen. So wurde in circa 2.600 Fällen der Bestechlichkeit und Korruption die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Immerhin handelt es sich hierbei nicht um Einzelfälle, die man vernachlässigen könnte. Es leidet nicht nur die finanzielle Situation der Krankenkassen unter diese Vorgehensweise, sondern erschüttert auch ganz massiv das Vertrauen der Patienten in die Ärzte und Krankenhäuser.

 

Was die Zukunft bringt

Aktuell will der Bundesgesundheitsminister juristische Schritte gegen die Beteiligten der Korruption und Bestechung ermöglichen. Bis die Prüfung der neuen Regeln allerdings abgeschlossen ist und die angestrebten Änderungen in Kraft treten könnten, wird noch etwas Zeit vergehen. Darüber hinaus werden die Rufe nach einer baldigen Gesetzesänderung immer lauter, damit sie noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können. Vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung wird der Entzug der Approbation im Falle der Korruption gefordert, sowie die strafrechtliche Verfolgung. Derzeit findet eine Prüfung des Sozialgesetzbuches auf mögliche Änderungen durch das Gesundheitsministerium statt.

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