DKV BeihilfeMed – Das Tarifsystem für Beihilfeberechtigte in der Ausbildung

29.01.2013 – Beamte und Beamtenanwärter in Deutschland müssen sich selbst um ihre Krankenversicherung kümmern. Sie erhalten über ihren Dienstherrn, also vom Bund, von den Ländern oder von den Kommunen, eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Diese Beihilfe wird sowohl für den Beamten als auch für seine Familie gezahlt. Je nach Familienstand des Versicherten beträgt die Beihilfe zwischen 50 % und 80 % der angefallenen Behandlungskosten. Um die restlichen Kosten abzudecken, sind die Beamten und Beamtenanwärter verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Als besonders empfehlenswert gilt das BeihilfeMed Tarifsystem der DKV (Deutsche Krankenversicherung AG). Die DKV hat im Jahr 2013 zum zweiten Mal die Auszeichnung als eine der Marken des Jahrhunderts erhalten. Schon im Jahr 2009 wurde die DKV mit diesem Titel ausgezeichnet, der von Experten aus Wirtschaft, Medien und aus dem Kreativbereich vergeben wird.

DKV Beihilfeversicherung

BeihilfeMed der DKV

Das BeihilfeMed Tarifsystem der DKV ist besonders für Beihilfeberechtigte in der Ausbildung geeignet. Der Beitrag zur BeihilfeMed der DKV berechnet sich nach dem Geburtsjahr des Versicherten und danach, ob der Bund oder eines der deutschen Bundesländer sein Dienstherr ist. Auch der Berufsstatus spielt bei der Berechnung der Beiträge eine Rolle, da Beamte, Referendare und Beamtenanwärter unterschiedlich hohe Beiträge zur Beihilfeversicherung zahlen. Außerdem ist die Höhe der gezahlten Beihilfe, der Beihilfebemessungssatz, ausschlaggebend für die Berechnung der Beiträge. Wenn ein Beamter oder ein Beamtenanwärter auf der Internetseite der DKV diese Angaben in den Tarifrechner eingibt, erhält er sofort die Information, wie hoch sein individueller monatlicher Beitrag zur BeihilfeMed der DKV ausfällt. Dieser Beitrag kann sich aber noch erhöhen, wenn der Versicherte weitere Leistungen hinzubucht, die im Bausteinsystem zusätzlich abgeschlossen werden können.

DKV Beihilfeversicherung

Die Zusatzleistungen zur BeihilfeMed der DKV

Mögliche Zusatzleistungen zur BeihilfeMed der DKV können die Übernahme von Kosten für den Zahnersatz oder für Sehhilfen sein. Je nach gewähltem Tarif werden die Kosten in unterschiedlicher Höhe übernommen. Auch die Unterbringung im Krankenhaus in einem Einbettzimmer oder in einem Zweitbettzimmer sowie die Behandlung durch einen Chefarzt oder durch einen Heilpraktiker können zusätzlich in die Versicherung aufgenommen werden. Außerdem übernimmt die BeihilfeMed der DKV die Kosten für Gehhilfen und für Heilmittel wie beispielsweise für Bäder, für Massagen, für eine Ergotherapie, für Behandlungen durch einen Logopäden oder für osteopathische Behandlungen. Als Besonderheit bietet die  DKV in allen Tarifen eine Beitragsfreistellung an, sobald der Versicherte sich länger als 93 Tage wegen einer medizinischen Behandlung im Krankenhaus befindet. Drei der insgesamt vier Tarife der BeihilfeMed der DKV beinhalten auch die Kostenübernahme von Behandlungskosten im Ausland.

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