Fahrradversicherung – sinnvoll oder überflüssig?

12.02.2013 – Millionen von Fahrrädern sind auf deutschen Straßen unterwegs und  immer mehr Bundesbürger genießen auf kurzen Strecken den Vorteil einer sportlichen Fortbewegung ohne Benzinkosten. Mit diesem Fahrzeug steigt jedoch auch das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden oder eine Beschädigung bzw. den Diebstahl des Fahrrads zu erleiden. Verschiedene Versicherungen in Deutschland bieten für diesen Zweck eine Fahrradversicherung an, um den Radfahrer gezielt vor solchen Risiken finanziell zu schützen. Viele Interessenten übersehen dabei, dass ihr Fahrrad bereits durch andere Versicherungsverträge bereits umfassend abgesichert ist. Der eigene Versicherungsumfang ist also zu prüfen, um die Sinnhaftigkeit einer Fahrradversicherung für die eigene Person zu ermitteln.

 

 

Unfälle und Schäden auf einem Fahrrad und ihre Absicherung

Die meisten Fahrradversicherungen beziehen sich auf Schäden am Fahrrad bzw. auf dessen Diebstahl. Vor diesen Überlegungen sollte jedoch auf den Fahrradfahrer geschaut werden. Durch die Teilnahme am Straßenverkehr mit diesem Fahrzeug genießt er einen geringeren Schutz als z. B. ein Autofahrer mit seiner Karosserie. Erleidet der Fahrradfahrer einen Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer und hierdurch einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, ist die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners hierfür zu kontaktieren. Unabhängig vom Schutz im Straßenverkehr kommt die private Unfallversicherung für einen auf dem Fahrrad erlittenen Schaden auf, falls dieser z. B. zu einem längeren Krankenhausaufenthalt oder einer Reha-Phase führt.

 

Schäden und Diebstahl am Fahrrad – oft ein Fall für die Hausratversicherung

Unabhängig von seinem Einsatz ist das Fahrrad zum Hausrat des Eigentümers zu zählen. Hierfür ist es noch nicht einmal in der Wohnung aufzubewahren, eine Lagerung um Keller oder Hausflur ist genauso erlaubt. Damit die Hausratversicherung einen Schadenersatz leistet, muss allerdings eine umfassende Sicherung des Rades vorgenommen worden sein, ein einfaches Abstellen provoziert hingegen einen Diebstahl und dürfte keinerlei Versicherungsleistungen nach sich ziehen. Zu beachten ist, dass bei manchen Hausratversicherern das Rad nicht automatisch mit abgesichert ist, sondern ein zusätzlicher Tarif-Baustein zur Hausratversicherung hinzugefügt werden muss.

Die reine Fahrradversicherung – wann ergibt ein Abschluss Sinn?

Nach obigen Überlegungen ist der gesonderte Abschluss einer Fahrradversicherung in vielen Fällen überflüssig. Dennoch gibt es Situationen, in denen sich dieser Versicherungsschutz lohnt. Grund hierfür sind die oftmals begrenzten Versicherungssummen, mit denen ein Fahrrad von einer Hausratversicherung berücksichtigt wird. Bei einem sehr hochwertigen Fahrrad, z. B. einem professionellen Renn- oder Mountainrad, dürfte die finanzielle Deckung solcher Hausratsverträge nicht mehr ausreichen. Wer selbst ein Fahrrad besitzt und für dieses einen optimalen Schutz wünscht, sollte den Wert des Rades und das individuelle Schadensrisiko realistisch abschätzen und hiernach überprüfen, ob der vorhandene Hausratsschutz ausreicht.

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