Gothaer Versicherung – Tierhalterhaftpflicht für Pferde- und Hundebesitzer
09.10.2012 – Wer einen Hund oder ein Pferd besitzt, kommt für alle Schäden auf, die das Tier verursacht. Das gilt auch dann, wenn den Tierhalter selbst keine Schuld trifft. Aus diesem Grund ist eine Haftpflichtversicherung speziell für Tierhalter sehr zu empfehlen, denn ein Schaden kann schnell mehrere Millionen Euro kosten. Die Gothaer Versicherung bietet eine Tierhalterhaftpflicht für Pferde- und Hundebesitzer an.
Umfangreicher Versicherungsschutz
Die Deckungssumme gibt an, bis zu welcher Höhe der Schaden gedeckt ist. Der Tierhalter kann zwischen einer Summe von 5, 10 oder 20 Millionen Euro je Schadenereignis wählen. Neben dem Tierhalter genießen auch die Familienangehörigen, private Tierhüter, fremde Reiter sowie die Reitbeteiligung Versicherungsschutz über die Tierhalterhaftpflicht der Gothaer. Kündigt sich bei dem versicherten Tier Nachwuchs an, sind die Fohlen oder Welpen bis zu 12 Monate kostenfrei im Vertrag mitversichert. Erst dann muss sich der Tierhalter um einen eigenen Vertrag für die Jungtiere kümmern. Kommt es einmal zu einem ungewollten Deck-Akt, übernimmt die Gothaer hierfür die Folgekosten. Dazu können die Arztkosten für die Schwangerschaft oder die Aufzucht der Welpen gehören. Nimmt der Tierhalter mit seinem Hund oder seinem Pferd an Tierschauen teil, ist er auch dort versichert. Das gleiche gilt für die Teilnahme an Turnieren und Rennen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf ganz Europa. Dort kann sich der Tierhalter unbegrenzt lange aufhalten, ohne dass er Einschränkungen im Versicherungsschutz erfährt. Für einen Aufenthalt außerhalb Europas gilt eine zeitliche Begrenzung von bis zu 3 Jahren. Die Tierhalterhaftpflicht der Gothaer bietet zudem noch eine Besonderheit an. Mit der Forderungsausfallsdeckung übernimmt die Gothaer den Schaden, wenn der Tierhalter selbst der Geschädigte ist und der Schädiger den Schaden nicht ersetzen kann.
Besonderheiten für den Hundehalter
Hundehalter müssen nicht um ihren Versicherungsschutz fürchten, wenn sie ihren Hund ohne Leine und Maulkorb führen. Auch dann sind die Tiere versichert, sofern nicht bereits vom Gesetzgeber her ein Zwang für diese Rasse besteht. Kampfhunde können grundsätzlich nicht versichert werden. Beschädigt der Hund gemietete Immobilien, beispielsweise die Räume in der eigenen Mietwohnung, fällt das ebenfalls mit unter den Versicherungsschutz.
Besonderheiten für den Pferdehalter
Pferde sind auch versichert, wenn sie während einer privaten Fahrt mit einer Kutsche einen Schaden verursachen. Mietsachschäden am Stall, der Reithalle, der Weide oder dem Zaun gehören ebenso mit zum Umfang wie an gemieteten Reitutensilien, wie den Sattel. Wer einmal ohne Sattel und Zaumzeug reiten möchte, muss sich um seinen Versicherungsschutz keine Sorgen machen. Auch die Tätigkeit als Reitlehrer gehört mit zum Vertrag.



