Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoverschen – Leben

03.07.2012 – Im Jahr 1875 wurde die Hannoversche Leben bereits unter dem Namen „Preußischer Beamtenverein“ gegründet und kann dadurch auf eine lange Geschichte mit vielen Entwicklungen zurückblicken. Die heutige Hannoversche hat sich dabei von der einfachen Lebensversicherung zu einer Gesellschaft entwickelt, die eine breite Produktpalette für ihre Kunden anbietet. Seit dem Jahr 2005 gehören auch die Produkte der Vorsorge dazu. Eine davon ist die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Fast jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens irgendwann berufsunfähig. Die häufigsten Gründe dafür sind psychische Erkrankungen. Aber auch physische Erkrankungen wie z.B. der Wirbelsäule, Krebs oder Unfälle sind häufige Ursachen für Berufsunfähigkeit. Wer nicht mehr arbeiten kann, verdient nichts mehr und die Hilfe vom Staat ist sehr gering. Für Menschen, die nach 1961 geboren sind, gibt es im Falle der Berufsunfähigkeit überhaupt keine Hilfe mehr. Nur wer erwerbsunfähig ist, erhält unter bestimmten Voraussetzungen eine geringe Erwerbsminderungsrente. Aus diesem Grund sollte sich jeder mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegen die finanziellen Folgen absichern. Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoverschen schließt die Versorgungslücke zwischen dem Gehalt und der staatlichen Rente. Die Höhe bestimmt der Versicherte selbst. Sie sollte etwa 60 % des Bruttoeinkommens entsprechen.

Leistungen der Hannoverschen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoverschen leistet bereits ab einer Berufsunfähigkeit ab 50 %. Dabei lässt sie den Versicherten mit seinen Sorgen nicht alleine, denn sie bietet eine Übergangs- und Wiedereingliederungshilfe an. Bei der Festlegung der Rentenhöhe berät sie gerne und bietet zudem einen dynamischen Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung an. Mit ihm steigen die Renten jährlich um 3 %. Ändern sich die Lebensumstände aber erheblich, beispielsweise durch einen neuen Job, eine Heirat oder die Geburt der Kinder, besteht für den Versicherten eine Nachversicherungsgarantie. Das bedeutet, er kann die Höhe seiner Rente erhöhen, ohne dafür eine neue Gesundheitsprüfung ablegen zu müssen. Im Plus Tarif bietet die Hannoversche zudem den Verzicht auf abstrakte Verweisung an. Anders als der Staat zahlt sie auch die Berufsunfähigkeitsrente, wenn der Versicherte noch in der Lage ist, einen anderen Beruf auszuüben. Der Staat hingegen verweist den Erwerbsunfähigen an eine andere berufliche Tätigkeit, die nicht seiner Ausbildung entspricht. Kann er diese noch mehr als drei Stunden täglich ausüben, erhält er gar keine oder nur eine anteilige Erwerbsminderungsrente. Die Hannoversche schließt in ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich noch den Todesfall im Risikoschutz mit ein und bietet damit einen umfassenden Versicherungsschutz an.

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