Die Private Krankenversicherung
In Deutschland besteht die Pflicht einer Krankenversicherung beizutreten, bei Arbeitnehmern wird dies über die gesetzliche Krankenversicherung bewerkstelligt. Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständige hingegen müssen sich selber um ihre Krankenversicherung kümmern. Viele dieser Berufsgruppen entscheiden sich für den Abschluss einer privaten Versicherung. Privat versichern kann im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse nur über eine private Krankenversicherung erfolgen. Die Private Krankenversicherung wird auch mit PKV abgekürzt. Vergleichen Sie doch mit folgenden Formular, die unterschiedlichen Angebote der einzelnen privaten Krankenversicherung miteinander:
Jetzt persönlichen Krankenversicherungsvergleich anfordern (hier klicken)Wie versichern Sie sich in der PKV?
Privat versichern können sich nur Personen, welche sich bei einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen bewerben. Gesetzliche Krankenkassen müssen alle Bewerber annehmen, private Krankenkassen können die Annahme eines Bewerbers hingegen ablehnen. In Deutschland sind in etwa zehn Prozent der Personen in einer privaten Krankenversicherung eingeschrieben. Die private Krankenversicherung ist damit weit verbreitet.
Was kostet es Sie privat versichert zu sein?
Der Beitragssatz von Privatversicherten richtet sich nach dessen Gesundheitszustand, Alter und Erkrankungen. Für manche Berufsgruppen gibt es Risikozuschläge, für Beamte hingegen Vergünstigungen. Falls man sich privat versichern möchte, entstehen erhöhte Kosten, wenn man optional Zusatzleistungen wie das Anrecht auf eine Chefarztbehandlung bucht. Die Kosten für Privatversicherte können im Laufe der Zeit jedoch eventuell ansteigen, dies ist auf verschiedene Ursachen zurückzuführen. Zu diesen gehören unter anderem eine allgemeine Kostensteigerung, medizinischer Fortschritt, Veränderungen von Zinsen auf dem Kapitalmarkt und natürlich Mitgliederschwund oder -zuwachs. Privatversicherte Personen müssen alle Arztkosten direkt entrichten und ihrer Krankenkasse im Anschluss diese in Rechnung stellen.
Was für Vorteile haben Sie als Privatversicherter?
Ärzte und Krankenhäuser ziehen privatversicherte Personen generell gesetzlich Versicherten vor, denn an diesen verdienen sie wesentlich mehr Geld. Allgemein kann angemerkt werden, dass Privatversicherte beim Arzt in der Regel bessere Leistungen erwarten können und Wartezeiten kürzer ausfallen. Angehörige einer privaten Krankenversicherung mössen zudem keine zehn Euro Praxisgeböhr pro Quartal entrichten.
Wer kann sich nochmal privat versichern?
Vorallem können sich
Freiberufler, Unternehmer, Selbstständige und Beamte in einer Privaten Krankenversicherung versichern. Aber auch
gesetzlich versicherte Personen, also Arbeiter und Angestellte
mit einem Brutto-Jahreseinkommen über 48.600 Euro können dies machen. Wenn Ihr
Einkommen darunter liegt, können Sie keine komplette
Versicherung abschließen, sondern lediglich eine
Zusatzversicherung (hier klicken), durch welche fehlende Leistungen ergänzt
oder Luxusleistungen hinzugebucht werden können. Ab dem Jahr 2009 wurden zahlreiche neue Gesetze erlassen, wodurch der
Wettbewerb zwischen den beiden Krankenversicherungen erhöht
werden soll. Der Hauptvorteil für alle Versicherten besteht
insbesondere darin, dass diese wesentlich einfacher die
Versicherung wechseln können.
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Jetzt günstige Private Krankenversicherung abschließen (hier klicken)Versicherungen-News
04. Dezember 2011 - Sterbegeldversicherung
Manche Menschen reagieren erschreckt oder verstört, wenn sie per Post das Angebot einer Sterbegeldversicherung erhalten oder ihr Versicherungsvertreter sie persönlich darauf anspricht. Die eigene Beerdigung ist ein Thema, mit dem sich niemand gerne befasst. Doch auch jüngere Menschen sollten sich mit diesem meist noch fernen Bereich ihres Lebens einmal auseinandersetzen und überlegen, ob Sie für sich eine Sterbegeldversicherung abschließen sollten. Eine Bestattung ist immer mit hohen Kosten verbunden, die entweder aus den Ersparnissen des Verstorbenen zu zahlen sind oder die nächsten Angehörigen kommen dafür auf. Sollte gar kein Geld für die Beerdigung vorhanden sein, übernehmen auch die Sozialämter der Städte und Gemeinden die Kosten. Doch dazu müssen alle Angehörigen ihre eigene Bedürftigkeit nachweisen und es können meist keine persönlichen Wünsche hinsichtlich der Bestattung berücksichtigt werden. Darum ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung zu jedem Zeitpunkt überlegenswert.
Mehr lesen: Sterbegeldversicherung (hier klicken).14. Oktober 2011 - Pflegezusatzversicherung
Jeder kann aufgrund verschiedenster Umstände schnell zu einem Pflegefall werden. Vielfach mögen die Verbraucher denken, dass eine Pflege erst im Alter notwendig wird, aber dies ist keineswegs so, auch jüngere Menschen können davon betroffen sein. Dann ist es wichtig, dass die entstehenden Kosten durch die Pflegeversicherung abgedeckt werden. Jedoch sind die Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung als unzureichend zu bezeichnen, der Antragsweg ist oftmals sehr langwierig. Um dem Patienten die nötige Pflege zukommen lassen zu können, ist der frühzeitige Abschluss einer Pflegezusatzversicherung anzuraten, welche die Versorgungslücke perfekt schließt.
Mehr lesen: Pflegezusatzversicherung (hier klicken).22. August 2011 - Krankenversicherungen für Studenten
Eine Krankenversicherung für Studenten ist Voraussetzung, um sich an einer deutschen staatlichen Hochschule einschreiben zu können. Studenten haben dabei verschiedene Optionen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Tag der Immatrikulation und endet entweder mit dem vollendeten 30. Lebensjahr oder nach absolviertem 14. Fachsemester. Es sind verschiedene Versicherungsformen möglich.
Mehr lesen: Krankenversicherung für Studenten (hier klicken).25. Juli 2011 - AOK-Studie: Gesetzlich oder Privat versichert…..Gerechtigkeit im deutschen Gesundheitssystem ?
Die AOK Rheinland/Hamburg hat kürzlich
ihre Ergebnisse zu der Frage der Gleichbehandlung von Kassen- und
Privatpatienten bei der Terminvergabe in Arztpraxen
veröffentlicht. Das Ergebnis erstaunt wohl kaum einen
Patienten. Gesetzlich Versicherte müssen durchschnittlich
dreimal länger auf einen regulären Termin warten als
privat Versicherte.
Bei mehr als 800 Testanrufen von
Krankenkassenmitarbeitern in Facharztpraxen, welche sich einmal
als Kassen- und einmal als Privatpatient ausgaben, wurde die
Willkür der Terminvergabe sehr deutlich. Während der
Privatpatient beim Kardiologen z.B. bereits in ca. 19 Tagen einen
Termin bekommt muss sich der gesetzlich Versicherte im Schnitt 71
Tage gedulden. Ähnlich verhält es sich bei den
Radiologen und Augenärzte. Hier liegen die Wartezeiten auf
einen Termin als Kassenpatient zwischen 46-37 Tagen im
Verhältnis zu 7-16 Tagen für Private. Bei allen
Telefonaten wurde ausschließlich nach regulären
Terminen gefragt, niemals nach einem Notfall. Der Chef der AOK
Rheinland/Hamburg, Wilfried Jacobs fand "Das Verhalten mancher
Fachärzte äußerst Fragwürdig" und ist sich
sicher das Gerechtigkeit erst Einzug hält wenn "Die Kassen
das Recht bekommen, nicht mehr mit Fachärzten
zusammenarbeiten zu müssen, die gesetzlich Versicherten
keine zeitnahen Termine geben."
Zwar hat sich nach Angaben des
BKK Bundesverbandes die Benachteiligung der Kassenversicherten in
den vergangenen Jahren verringert, von Gerechtigkeit und
Gleichbehandlung kann jedoch noch lange nicht gesprochen werden.
Bis dahin ist es noch ein langer Weg.
28. März 2011 - Geschlechtsunabhängige Beiträge in der PKV
So wie bei vielen anderen Versicherungen auch spielte bislang auch in der privaten Krankenversicherung das Geschlecht eine Rolle bei der Bemessung der Tarifhöhe. So wurden Männer und Frauen bisher in der privaten Krankenversicherung bei der Berechnung der Tarife ungleich behandelt. Weibliche Versicherte zahlten bislang weitaus höhere Beiträge in der PKV als die männlichen Versicherungsnehmer. Laut Gerichtsbeschluss ist die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei den Versicherungsunternehmen von nun an aber untersagt worden. Schon ab kommendem Jahr darf das Geschlecht nicht mehr als Kriterium für die Beitragshöhe in der privaten Krankenversicherung herangezogen werden.
Mehr lesen: Geschlechtsunabhängige Beiträge in der PKV (hier klicken).22. Januar 2011 - Abgesichert mit einer Rechtsschutzversicherung streiten
Kosten, die im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung
anfallen können, werden von einer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Dies können neben den Gerichtskosten und den Kosten für den eigenen Rechtsanwalt sein.
Aber auch die Kosten der Gegenpartei, soweit diese nach einem verlorenen
Prozess zu übernehmen sind, sind abgedeckt. Weiterhin werden eventuelle
Kosten für Sachverständige und Auslagen von Zeugen übernommen.
Am Anfang eines Rechtsstreits ist es oft nicht abschätzbar, wie hoch
die Gesamtkosten sein werden. Daher ist der Abschluss einer
Rechtsschutzversicherung zumindest für die Rechtsgebiete zu
empfehlen, in denen gerichtliche Auseinandersetzungen im
Ernstfall nicht vermieden werden können. Bitte informieren Sie sich
über die verschiedenen Möglichkeiten auf Infos zur Rechtsschutzversicherung (hier klicken).
16. Dezember 2010 - Arzneimittel-Rabatt für Privatversicherte
Die Versicherten in der Privaten
Krankenversicherung bekommen immer mehr Vorteile. Neben dem
schnellen Umstieg von der Gesetzlichen auf die private Krankenversicherung
wird es in Zukunft die gleichen Rabatte auf
Arzneimittel geben. Wenn der Spitzenverband der gesetzlichen
Kassen mit den Herstellern günstige Preise für
Arzneimittel aushandelt, werden diese Preise zukünftig auch
für die Privatversicherten gelten. Ein Grund mehr in die PKV
zu wechseln.
21. November 2010 - Gesetzliche Krankenversicherung wird teurer
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind,
ist eines klar: Sie werden ab nächstem Jahr zur Kasse
gebeten. Zum 1. Januar 2011 erhöht sich Ihr Beitrag zur
Gesetzlichen Krankenversicherung. Insgesamt steigt der Beitrag
von 14,9 % auf 15,5 % Ihres Einkommens. Die Arbeitnehmer tragen
dann 8,2 Prozent ihres Bruttolohns, die Arbeitgeber lediglich 7,3
Prozent. Der Arbeitgeberbeitrag wird wohl festgefroren und soll so
Arbeitsplätze sichern. Auch der Zusatzbeitrag, der
individuell von jeder Krankenkasse bei ihren Versicherten erhoben
werden kann, wird größtenteils von seinen
Beschränkungen entbunden. Das wird den Wettbewerb unter den
Krankenkassen sicherlich erhöhen, ob das tatsächlich zu
Einsparungen durch Fusionen von Krankenkassen führen wird
bleibt abzuwarten. Wahrscheinlicher ist, dass damit die
gesetzliche Krankenversicherung in den nächsten Jahren immer
teurer werden. Glücklich kann sich schätzen, wer in die Private
Krankenversicherung wechseln kann.
Insbesondere Selbständige, Freiberufler und Beamte sind aufgerufen die
Möglichkeiten bei einer Privaten Versicherung auszuloten.
Aber auch Angestellte und Arbeiter mit einem Verdienst über
48.600 Euro pro Jahr können die Möglichkeit eines
Wechsels in die Private Krankenversicherung nutzen. Diesen
Bruttolohn musste bisher drei Jahre in Folge verdient werden. Ab
1. Januar 2011 soll diese Einschränkung fallen und die
Überschreitung der Grenze im letzten Kalenderjahr ausreichen. Nutzen
Sie also die Möglichkeit Geld zu sparen und bevorzugt von
Ihrem Arzt behandelt zu werden. Sie werden sich wundern, wie viel
Zeit Ihr Arzt plötzlich für Sie haben wird.
3. November 2010 - Alterungsrückstellung bei der PKV
Versicherte, die ab Anfang 2009 eine private Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen haben und zu einem anderen privaten Krankenversicherer wechseln, können ihre sogenannten Alterungsrückstellungen mitnehmen. Die Alterungsrückstellungen werden insbesondere am Anfang der PKV gebildet, um die steigenden Kosten eines Krankenversicherten im Alter abzudecken. Wenn Sie bereits vor 2009 privat versichert waren, können Sie ihre Altersrückstellung nur dann zu einer neuen PKV mitnehmen, wenn sie bereits vom bis zum 30. Juni 2009 gewechselt sind. Dazu mussten Sie jedoch in den Basistarif eines anderen Versicherers wechseln. Wenn Sie dies nicht gemacht haben, können Sie bei erheblichen Beitragserhöhungen im Alter nur eingeschränkt durch einen Wechsel der PKV reagieren. Sie können Ihre Alterungsrückstellungen dann nämlich nicht zum neuen Versicherer mitnehmen. Der Wechsel würde sich also für Sie kaum rentieren. Lassen Sie sich durch einen erfahrenen Versicherungsexperten (hier klicken) beraten.
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