Krankenversicherung wechseln

Bei jedem Wechsel einer Krankenversicherung sollten Sie einige Punkte beachten, damit die Aufnahme in die gewünschte Krankenversicherung reibungslos verläuft.

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Man unterscheidet zwischen pflichtversicherten Arbeitnehmern, freiwillig versicherten Arbeitnehmern, Selbständigen bzw. Freiberuflern, Studenten und beihilfeberechtigten Beamten.

Pflichtversicherte Arbeitnehmer sind Arbeiter und Angestellten, die im laufenden Jahr sowie in den beiden Jahren davor ein Bruttoeinkommen unter der Pflichtversicherungsgrenze bezogen haben. Der Betrag dieser Grenze wird jedes Jahr neu festgesetzt. So liegt er 2009 bei 48.600,00 EUR, im Jahr 2008 lag die Pflichtversicherungsgrenze bei 48.150,00 EUR und 2007 bei 47.700,00 EUR. Jeder Arbeitnehmer hat die freie Wahl zwischen allen gesetzlichen Krankenkassen, er ist dabei nicht an einen Vorschlag oder eine Weisung seines Arbeitsgebers gebunden.
Liegt das jährliche Bruttoeinkommen über diesen Grenzen, hat ein Arbeitnehmer die Wahl, ob er sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern lässt, oder ob er einer privaten Krankenversicherung beitritt. Auch Selbständige bzw. Freiberufler haben diese Wahlmöglichkeit, ebenso wie beihilfeberechtige Beamte und Studenten, die sich in den ersten drei Monaten nach Studienbeginn von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen können, um sich privat zu versichern. Studenten haben noch die Möglichkeit, nach Wegfall der Familienversicherung, nach ihrem 30. Geburtstag oder nach Ablauf des 15. Fachsemesters der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu widersprechen und einer privaten Krankenversicherung beizutreten.

Hat man sich für eine gesetzliche oder private Krankenkasse entschieden und ist dort Mitglied geworden, muss man für mindestens 18 Monate Mitglied bleiben. Hat man sich für einen Wahltarif der Krankenkasse entschieden, muss man sogar für 36 Monate Mitglied bei dieser Krankenkasse bleiben.

Wenn die Zeit der Mindest-Mitgliedschaft beendet ist, kann das Mitglied im Laufe eines Monats seine Kündigung gegenüber seiner derzeitigen Krankenversicherung erklären. Diese Kündigung wird mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats gültig. Kündigt man beispielsweise im Februar die Mitgliedschaft bei der Krankenversicherung, so wird diese zum 30. April gültig und man kann sich zum 01. Mai bei einer anderen Krankenversicherung versichern lassen.

Die Kündigung bei der Krankenversicherung muss schriftlich erfolgen. Wenn man die Kündigung per Post versendet, sollte dies per Einschreiben erfolgen. Bei manchen Krankenkassen ist auch eine Kündigung per Fax möglich. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kündigung muss die aktuelle Krankenversicherung die Kündigung schriftlich bestätigen. Die Abmeldebestätigung wird dann mit der Anmeldung bei der neuen Krankenkasse eingereicht.

Wenn Sie als Arbeitnehmer von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherungwechseln möchten, sind andere Fristen zu beachten. Zunächst kommt es darauf an, ob Ihr Brutto-Jahreseinkommen schon seit dem Jahr 2003 über der damals gültigen Pflichtversicherungsgrenze von 45.900,00 EUR lag. Dann können Sie unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in eine PKV wechseln. Haben Sie dagegen erst seit dem Jahr 2004 pro Jahr mehr als die Pflichtversicherungsgrenze verdient, so können Sie immer nur zum 1. Januar des nächsten Jahres in eine private Krankenversicherung wechseln.
Selbständige und Freiberufler können unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln, anders sieht es dagegen bei Berufsanfängern aus. Sobald man erstmals ein Angestelltenverhältnis eingeht, ist man zunächst für drei Jahre pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse. Dabei spielt die Höhe des jährlichen Bruttoeinkommens keine Rolle. Um den optimalen Tarif zu bekommen ist ein Vergleich von Krankenversicherungen Online sinnvoll. Weitere Informationen zum Wechsel der Krankenversicherung finden Sie hier.

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One Comment

  1. Private Krankenversicherung Vergleich sagt:

    Lohnt sich Private Krankenversicherung auch für Arbeitnehmer?

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