Gesetzesänderung beim Mietrecht verabschiedet

Gesetzesänderung beim Mietrecht verabschiedet

26.02.2013 – Die von der schwarz-gelben Koalition entschiedenen Änderungen zum Mietrecht haben nun am 01.Februar den Weg durch den Bundesrat geschafft. Damit sind die gewünschten Änderungen beschlossene Sache und werden voraussichtlich zum 01. April 2013 gültig.

Änderungen im Detail

In Zukunft dürfen Mieterhöhungen nur noch maximal 15 % innerhalb von drei Jahren betragen. Bis jetzt lag die Grenze bei 20 % und wird mit dem neuen Gesetz deutlich gesenkt. Zudem führen Sanierungsmaßnahmen nicht mehr automatisch dazu, dass der Mieter seine Miete kürzen darf. Handelt es sich nämlich um energetische Sanierungsmaßnahmen, muss der Mieter das drei Monate lang hinnehmen und darf erst ab dem vierten Monat seine Miete um einen gewissen Anteil kürzen. Eine weitere wichtige Änderung liegt in dem Schutz für die Vermieter vor Mietnomaden. Sind die Mieter mit zwei Kautionen im Verzug, kann der Mieter sie schneller kündigen. Auch bei Mietern, die die gemieteten Räume trotz Kündigung nicht räumen wollen, haben die Vermieter in Zukunft bessere Rechte. Sie können die Wohnung nun kostengünstiger räumen lassen und werden dadurch die sogenannten Mietnomaden schneller los.

Schwarzer Tag für Mieterbund

Der Deutsche Mieterbund kommentierte die Gesetzesänderung als einen schlechten Tag für die Mieter. Das neue Mietrecht führe zu einer Verschlechterung der Rechte für den Mieter. Diese würden nun eingeschränkt und abgeschafft, anstatt sie zugunsten der Mieter zu korrigieren. Konkret forderte der Mieterbund, dass Mieterhöhungen bei neuen Mietverträgen nur bis maximal 10 % zulässig werden sollen. Beschlossen wurde nun jedoch eine Grenze von 15 %. Und diese gilt auch nur in Gebieten mit ausgewiesener Wohnungsknappheit. Welche Gebiete darunter fallen, können die Länder selbst bestimmen. Für alle anderen Regionen gilt die alte Grenze von 20 % weiterhin. Auch wenn der Mieterbund hier zumindest einen kleinen Erfolg sieht, befürchtet dieser, dass Mieter in Ballungszentren und Großstädten keinen Vorteil spüren werden. Auch andere vom Mieterbund geforderte Änderungen fanden in der Gesetzesänderung keine Berücksichtigung. Am meisten kritisierte der Mieterbund dabei die Änderung beim Recht auf Mietminderung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen. Hier werden dem Mieter seine Rechte für drei Monate aberkannt. Kurz vor knapp versuchte der Mieterbund den Beschluss durch den Bundesrat noch zu verhindern und wollte damit seine eigenen Interessen durchsetzen.

Alte Verträge bleiben wirksam

Bestehende Mietverträge verlieren durch das neue Mietrechtsänderungsgesetz nicht die Wirksamkeit und müssen daher nicht geändert werden. Gesetzliche Änderungen, wie das neue Kündigungsrecht bei Kautionsverzug, gelten jedoch auch für bestehende Verträge. Hierbei handelt es sich um allgemeingültige Änderungen, die vom Gesetzgeber festgelegt werden.

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