Rentenversicherung bei Minijobs und Entgelterhöhung

Rentenversicherung bei Minijobs und Entgelterhöhung

22.02.2013 – Minijobber können seit dem 01. Januar dieses Jahres 450 Euro statt 400 Euro verdienen. Doch das ist nicht das Einzige, was sich verändert hat. Wer in diesem Jahr einen Minijob antritt, ist zunächst automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Eine Befreiung ist jedoch möglich.

Vorteile der Versicherungspflicht

Die neue Versicherungspflicht bezieht sich für die Minijobber nur auf die gesetzliche Rentenversicherung. Die übrigen Zweige der Sozialversicherung bleiben weiterhin versicherungsfrei. Der Arbeitgeber zahlt immer einen Pauschalbetrag von 15 % an die Rentenversicherung. Der Minijobber muss lediglich 3,9 % tragen. Das ist die Differenz zu dem üblichen Beitragssatz der Rentenversicherung von 18,9 %. Verdient der Minijobber also 450 Euro im Monat, macht das einen Eigenanteil von 17,55 Euro aus. Damit handelt es sich um einen überschaubaren Betrag, denn das Leistungspaket der Rentenversicherung bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich. Der Minijobber erwirbt vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Zudem wird die Beschäftigungszeit voll auf mögliche Wartezeiten angerechnet. Der Minijobber erhält Ansprüche auf medizinische Rehabilitation und ist berechtigt zur Teilnahme an der betrieblichen Altersvorsorge. Die Zeiten werden zudem beim Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente voll angerechnet. Wer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, ist außerdem für eine Riester-Rente unmittelbar förderberechtigt.

Befreiung möglich

Wer nicht der Versicherungspflicht unterliegen möchte, muss sich seit diesem Jahr aktiv davon befreien lassen. Unternimmt er nichts, werden auch die Beiträge für die Rentenversicherung fällig. Eine Befreiung ist auch jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Jedoch gilt die Befreiung dann nicht rückwirkend, sondern erst zum nächsten Monat. Der Pauschalbetrag für den Arbeitgeber bleibt auch bei einer Befreiung bestehen. Lediglich der Eigenanteil des Minijobbers entfällt und damit auch die Ansprüche, die ihm die Versicherungspflicht bringt. Zudem kürzt sich die Höhe der späteren Rentenzahlung. Bei einem Verdienst von 450 Euro macht das später in etwa einen Euro monatlich aus.

Wie war es bisher?

Der Verdienst eines Minijobs betrug vor 2013 maximal 400 Euro monatlich. Versicherungspflicht in der Rentenversicherung bestand nicht. Wer sich dennoch versichern wollte, musste das Entgelt auf 400,01 Euro bis maximal 450 Euro aufstocken. Damit erhielt der Minijobber alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.  Besteht in diesem Jahr noch ein Minijob aus dem vergangenen Jahr und wurde dieser aufgestockt, kann der Minijobber sich in diesem Jahr nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen.

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